Fernwartung

Mit dem Download und Start der Fernwartungssoftware erklären Sie folgendes:

Im Rahmen der Fernwartung können Daten und Einstellungen auf unserem Computer verändert werden. Der Supportmitarbeiter handelt mit unserem Einverständnis.
Uns ist bekannt, dass die Unterstützung grundsätzlich kostenpflichtig ist und das alle Dienstleistungen, die nicht Bestandteil von abgeschlossenen Softwarepflegeverträgen oder anderen Dienstleistungsverträgen sind, gesondert nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt werden. Insbesondere gilt das für die Bereiche Fehleranalyse, Anwendungsberatung, Einrichtungsarbeiten oder Schulung.

Die Berechnungsfähigkeit wird nach Abschluss der Tätigkeiten vom Systemhaus Griebsch bewertet.
  
Es gelten unsere jeweils aktuellen Stundensätze. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt.

Mit dem Aufbau der Fernwartungsverbindung erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen.